- erübrigen
- übrig haben; (sich) erledigen; entfallen; überflüssig werden; nicht mehr nötig sein; flachfallen (umgangssprachlich); wegfallen; (sich) ausfallen; hinfällig werden; überflüssig (sein)
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er|üb|ri|gen [ɛɐ̯'|y:brɪgn̩]:1. <tr.; hat durch Sparsamkeit gewinnen, einsparen, übrig behalten:ich habe diesmal einen größeren Betrag erübrigt; für etwas [keine] Zeit erübrigen können ([keine] Zeit haben).2. <+ sich> überflüssig sein:weitere Nachforschungen erübrigen sich.* * *
er|üb|ri|gen 〈V.; hat〉I 〈V. tr.〉 etwas \erübrigen1. übrig lassen, ersparen2. freihalten (Zeit)● Ersparnisse, Geld, Vorräte \erübrigen; die Zeit \erübrigen, um etwas zu tunII 〈V. refl.〉 sich \erübrigen unnötig, überflüssig sein ● es erübrigt sich, dass...; das erübrigt sich; jedes weitere Wort erübrigt sich; es erübrigt sich, näher darauf einzugehen* * *
1. durch Sparsamkeit gewinnen, einsparen, übrig behalten:einen größeren Betrag e.;so viel kann ich nicht e.2. <e. + sich> überflüssig sein:weitere Nachforschungen erübrigen sich;das hat sich jetzt alles erübrigt (das ist jetzt alles nicht mehr nötig).* * *
er|üb|ri|gen <sw. V.; hat [zu ↑übrig; im 16. Jh. in der Kanzleispr. für älter erübern]: 1. durch Sparsamkeit gewinnen, einsparen, übrig behalten: Geld, Lebensmittel, einen größeren Betrag e.; so viel kann ich nicht e.; können Sie etwas Zeit für mich e.? (haben Sie etwas Zeit für mich?). 2. <e. + sich> überflüssig sein: weitere Nachforschungen erübrigen sich; es erübrigt sich, näher darauf einzugehen; das hat sich jetzt alles erübrigt (das ist jetzt alles nicht mehr nötig). 3. *es erübrigt [noch] ... (Papierdt. veraltend; es ist noch erforderlich ...): Es erübrigt, uns noch die ... Aufklärung zu geben, warum das schlafende Ich überhaupt die Aufgabe der Traumarbeit auf sich nimmt (Freud, Abriß 37).
Universal-Lexikon. 2012.